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FAQ & Mieterlexikon
Sparen Sie sich eventuelle Wartezeiten am Telefon und erhalten Sie sofort Antworten auf Ihre Fragen. Nutzen Sie unseren FAQ-Bereich, um schnell und unkompliziert Lösungen für häufig gestellte Fragen zu finden.

Downloadbereich
Nutzen Sie unseren Download-Bereich, um wichtige Formulare, Hinweis- & Merkblätter einfach und schnell herunterzuladen. Hier finden Sie alle benötigten Unterlagen rund um ihr Mietverhältnis.

Quartiersmanagement
Hier finden Sie Neuigkeiten von unserem WOWI-Quartiersmanagement.

Seniorenberatung
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um unsere Seniorenberatung.

Sozialberatung
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um unsere Sozialberatung.


Nachbarschaftskodex
Sich sicher und wohl in der Nachbarschaft fühlen.

Energiespartipps
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Energieeinspar-Tipps.

Richtig Heizen und Lüften
Hier finden Sie alles Wissenswerte rund ums richtig Heizen und Lüften.



Nachbarschaftskodex
Sich sicher und wohl in der Nachbarschaft fühlen.

Mieter-Magazin
Willkommen im Zeitungsarchiv. Hier finden Sie das Mieter-Magazin »Stadtgespräch« als PDF-Dateien zum Ansehen und Herunterladen.

Service für Senioren — Willkommen bei WOWi 60+
Bei uns dreht sich alles um mehr als nur um einen Mietvertrag und vier Wände. Wir bieten unseren Mietern im Alter von 60+ eine Vielzahl von Dienstleistungen und Angeboten zur Wohnungsanpassung, Betreuung und Freizeitgestaltung.
Unser engagiertes Team steht Ihnen zur Seite und unterstützt Sie bei allen Fragen rund ums Wohnen. Von der Suche nach einer geeigneten Wohnung über die Umgestaltung Ihrer aktuellen Wohnung bis hin zur Vermittlung von Pflege- und Versorgungsdiensten sowie haushaltsnahen Dienstleistungen — wir sind für Sie da, um Ihnen ein komfortables und sicheres Zuhause zu bieten. Erfahren Sie mehr über unsere Angebote und wie wir Ihnen helfen können, Ihr Leben im Alter zu genießen.

WOWI-Seniorenbeirat
Der WOWI-Seniorenbeirat ist ein Gremium, das derzeit aus 8 gewählten Mitgliedern fast aller Stadtteile besteht. Der WOWI-Seniorenbeirat berät Sie gern zu allen Fragen des lebenslangen Wohnens und steht Ihnen unterstützend zur Seite.
Kontakt: Sprecherin Christa Kieling, kielingchrista@gmail.com
Concierge im Hochhaus-Foyer
Im Hochhaus Moskauer Straße 8 gehört die freundliche Begrüßung durch den Concierge dazu. Und nicht nur die Begrüßung. Die Mitarbeiter hinter dem Empfangstresen unterstützen die Hausbewohner in viele Kleinigkeiten des Alltags, besorgen Informationen ebenso wie Theaterkarten und sind nicht zuletzt ein Plus für das Sicherheitsgefühl im Haus.
WOWI-Senioren-Treffs in den Wohngebieten
Hier gibt es Geselligkeit gleich nebenan. Und jede Menge Möglichkeiten, sich für die Nachbarschaft zu engagieren:
- Treffen Sie nette Leute
- Verbringen Sie gemeinsame Spielnachmittage
- Kommen Sie bei einer Tasse Kaffee ins Gespräch mit Ihren Nachbarn
- Tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten über Bücher, Rätsel oder Handarbeiten aus
- Gestalten Sie den Treffpunkt mit, sagen Sie uns, was für Sie von Interesse ist. Wir freuen uns, mit Ihnen gemeinsam den Treff zu gestalten.
Seniorentreff Süd bei der
Evangelischen Freikirche Gemeinde Wort und Glauben e.V. Sonnenallee 64
donnerstags ab 14:00 Uhr
Seniorenstübchen Nord
Prager Straße 19
dienstags ab 13:00 Uhr
Seniorentreff Nord
in der Mensa der Sportschule
Kieler Straße 10,
15234 Frankfurt(Oder)
montags ab 14:00 Uhr
Eine Gemeinschaftsaktion mit der Volkssolidarität Frankfurt (Oder) e.V.
Wohnungsanpassung für Mieter mit Handicaps — Barrierearm Wohnen
Meist müssen die baulichen Veränderungen in der Wohnung gar nicht sehr groß sein. Geschickt geplant erleichtern Mietern mit Handicaps bereits kleine Veränderungen den Alltag ganz enorm. Und ein Auszug aus der liebgewordenen Wohnung muss nicht mehr auf der Tagesordnung stehen.
Um die Wohnkosten für unsere älteren Mieter dabei im Rahmen zu halten, ist unser Planungsziel nicht die vollständige Barrierefreiheit nach DIN 18040. Wir suchen im Gespräch mit unserem Seniorenbeirat einen vernünftigen Kompromiss zwischen Aufwand und Erfolg. Und wir nennen ihn ‚barrierearm’.
Die WOWI berät Sie gerne zu den technischen Voraussetzungen und zu Zuschuss- und Finanzierungsmöglichkeiten.
Auf Wunsch besuchen wir Sie auch in Ihrer Wohnung.
Alltagshilfen
Sie kennen das Problem – im Alltag begegnen Ihnen Situationen, die Sie nur schwer zu lösen wissen. Das kann viel Kraft, Zeit und Nerven rauben. Wir haben für Sie hilfreiche Alltagshilfen zusammengestellt, die das tägliche Leben ein wenig einfacher machen. So gelingen viele Handgriffe leichter und schneller:
Alltagshilfen ansehen
Seniorensport
Seniorensport: Dazukommen und mitmachen!
Die Seniorensportgruppe freut sich auf weitere Mitturner. Das Programm umfasst Gesundheits- und Fitnessübungen, die speziell für ältere Menschen entwickelt wurden. Einsteigen ist jederzeit möglich.
Termin: immer am Dienstag um 9:00 Uhr (Dauer ca. anderthalb Stunden)
Ort: Evangelische Freikirche Gemeinde Wort und Glauben e. V., Sonnenallee 64
Kontakt: Wolfgang Höhne, Telefon: 0176 225 089 58.
Die Gemeinnützige Pflege-und Betreuungsgesellschaft mbH
Die Gemeinnützige Pflege- und Betreuungsgesellschaft mbH der Stadt Frankfurt (Oder) hat es sich zur Aufgabe gemacht, Menschen, die auf Pflege, Betreuung und Unterstützung angewiesen sind, zur Seite zu stehen.
Für mehr Informationen, hier klicken.
Selbstständig wohnen und entscheiden
Bereit für eine neue Form von Wohnen im Alter?
Kontaktieren Sie uns jetzt für ein persönliches Gespräch und lassen Sie sich von unseren Mitarbeitern über WOWI 60+ beraten.
Unsere Unterstützung für Ihre Zukunft
Manchmal gerät das Leben aus dem Gleichgewicht — sei es durch Wohnprobleme, finanzielle Engpässe oder persönliche Herausforderungen. Die WOWI hat in Kooperation mit der Caritas ein neues Service-Angebot für unsere Mieterinnen und Mieter ins Leben gerufen.
Unser Angebot richtet sich an Mieterinnen und Mieter, die diese Herausforderungen nicht allein bewältigen können. Gemeinsam versuchen wir Ihre Situation zu verbessern und neue Perspektiven zu schaffen.
Wir lassen Sie nicht allein!
Unsere kostenlose und individuelle Beratung hilft Ihnen genau dort, wo Sie Unterstützung brauchen.
Vertrauensvoll, unkompliziert, an Ihrer Seite.
Nur Mut, wir sind für Sie da und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Telefon: 0335 56 54 143
E‑Mail: Mieterberatung-ffo@caritas-brandenburg.de

Brandschutz und Nutzung gemeinschaftlicher Flächen
Sich in der Nachbarschaft wohl und sicher fühlen
Richtig Heizen und Lüften
Sauberes Badezimmer & schonender Umgang mit Wasser

Trinkwasserqualität — Kundeninformation FWA
Aktuelle Kundeninformationen der FWA mbH über die Qualität des Trinkwassers für die Versorgungsanlage Wasserwerk Briesen finden Sie unter https://www.fwa-ffo.de/wp2/trinkwasser/wasserqualitaet/
Abfälle richtig trennen
Hilfe rund um die Uhr — unser FAQ-Bereich für schnelle Antworten
Finden Sie schnell und unkompliziert Antworten auf häufig gestellte Fragen in unserer umfassenden FAQ-Sektion. Egal ob es um Mietverträge, technische Probleme oder Serviceanfragen geht — hier finden Sie möglicherweise bereits die Lösung, die Sie suchen.
Unsere FAQ-Sektion ist rund um die Uhr verfügbar, damit Sie auch außerhalb unserer Geschäftszeiten schnell Hilfe erhalten können. Sollte Ihr Anliegen noch nicht beantwortet worden sein, wenden Sie sich gerne direkt an uns.

Tipps und Tricks
Was ist das Mieterportal der WOWI?
- Unser Mieterportal ist eine Plattform auf der Sie mit uns ganz bequem in Kontakt treten oder Dokumente wie zum Beispiel Ihre Betriebskostenabrechnungen, etc. abrufen können.
- Die gewünschten Dokumente können dann nach Upload im Mieterportal durch Sie downgeloadet werden.
- Ihr Vorteil ist, dass Sie jederzeit zügig Zugang zu Ihren Dokumenten haben und deren Abruf kostenlos ist. Vor Ort fällt für Kopien eine Aufwandspauschale von 0,25 € pro Seite an.
Jetzt Freischaltcode für das Mieterportal anfordern!
Funktionierende Nachbarschaften. Von Mieter für Mieter.
Wie heize und lüfte ich richtig? Von Mieter für Mieter.
Schonender Umgang mit Wasser und ein sauberes Badezimmer. Von Mieter für Mieter.
Wohnung anmieten
Welche Unterlagen brauche ich, wenn ich eine Wohnung anmieten möchte?
Für einen Mietvertragsabschluss benötigen wir von Ihnen
- eine vollständig ausgefüllte und unterschriebene Mieterselbstauskunft,
- Ihren Personalausweis,
- die letzten 3 Einkommensnachweise (Lohn/Gehalt, Rente, Sozialleistungen, sonstige Bezüge) und ggf. den Arbeits- oder Ausbildungsvertrag aller Anmietenden,
- eine Mietschuldenfreiheitserklärung des letzten Vermieters (wenn Sie selbst keine Wohnung angemietet haben, reicht hier eine Bestätigung von der Person, bei der Sie gewohnt haben),
- die Bescheinigung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft von Jobcenter/Sozialamt (Bescheid der Miet- und Kautionsübernahme),
- die Einverständniserklärung für eine Schufa-Auskunft sowie
soweit vorhanden, einen Wohnberechtigungsschein.
Wie ist es bei der WOWI mit der Kaution geregelt?
- Üblich sind 3‑Monatskaltmieten (ohne die warmen und kalten Betriebskosten). Sie kann in 3 Raten gezahlt werden.
- Die Kaution bzw. die erste Rate ist zum vereinbarten Mietbeginn fällig.
- Die Kaution dient als Sicherheit nach Beendigung des Mietvertrags, u. a. für nicht durchgeführte Schönheitsreparaturen, offene Mietzahlungen oder Schadensersatzforderungen aus dem Mietverhältnis.
Betriebskosten
Aktuelle Information zu Ihrer Betriebskostenabrechnung 2025
Sehr geehrte Mieterinnen und Mieter,
jährlich, überwiegend in der zweiten Jahreshälfte, erhalten Sie die Betriebskostenabrechnung für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr bzw. für den Zeitraum, in dem Sie Ihre Wohnung gemietet hatten, sofern Sie im abgelaufenen Jahr ein- oder ausgezogen waren.
Es ist unser Anspruch, Sie ausführlich über die Zusammensetzung und Entwicklung der Betriebs- und Heizkosten zu informieren.
Die allgemeingültigen Informationen zu den einzelnen Betriebskostenarten finden Sie unter dem Punkt ‘Erläuterungen zu den Betriebskostenarten‘.
Überblick zum Aufbau Ihrer Betriebskostenabrechnung
Individualisiertes Anschreiben
Hier geben wir Ihnen Informationen und Hinweise im Hinblick auf — - Ihren Mietzeitraum im abzurechnenden Kalenderjahr
- das Ergebnis Ihrer Abrechnung (Guthaben oder Nachzahlung)
- die Möglichkeiten zur Anrechnung/zum Ausgleich Ihres Guthabens, ggf. Informationen zur Verrechnung mit Mietrückständen
- die Fälligkeit des Guthabens/der Nachzahlung, ggf. Informationen zur Verrechnung mit Überzahlungen
- Ihre neue Miethöhe (das ‚Mietsoll‘) und den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit
I. Die Betriebskostenabrechnung
Die tabellarisch aufgebaute Übersicht zeigt je Kostenart
- die abzurechnenden Gesamtkosten (Spalte: ‚Kosten EUR‘)
- den Verteilermaßstab (Spalte: ‚verteilt nach‘), z. B. die Wohn-/Gewerbefläche in m²
- den Gesamtwert des Verteilermaßstabes (Spalte: ‚Verteilung Gesamt‘), z. B. die Wohn-/Gewerbefläche aller Wohnungen/Gewerbe der Abrechnungseinheit
- den für Sie gültigen Wert des Verteilermaßstabes (Spalte: ‚Verteilung Einzeln‘), z. B. die Wohnfläche Ihrer Wohnung
- den für Sie/Ihre Wohnung ermittelten Kostenanteil (Spalte: ‚Ihr Anteil EUR‘)
Es gibt direkt zuordenbare Betriebskosten (z. B. die Wartung von Rauchwarnmeldern, da abhängig von der Anzahl der in Ihrer Wohnung installierten Rauchwarnmelder (RWM)).
Bei den verbrauchsabhängig ermittelten Kaltwasserkosten und den Heizkosten erfolgt in dieser Tabelle ein Verweis auf Ihre individuelle Verbrauchsabrechnung, die den Abrechnungsunterlagen beigefügt ist.
Ihren errechneten Gesamtkosten werden Ihre gezahlten Vorauszahlungen gegenübergestellt und somit Ihr Abrechnungsergebnis ausgewiesen.
II. Miethöhe ab >TT.MM.JJJJ< (nicht für ausgezogene Mieter)
Hier erläutern wir Ihnen, sofern zutreffend, die notwendige Anpassung Ihrer künftig zu leistenden Vorauszahlungen aufgrund des vorliegenden Abrechnungsergebnisses und der uns bekannt gewordenen Preis- und/oder Gebührenänderungen.
Trotz eines Guthabens in Ihrer Abrechnung für das abgelaufene Kalenderjahr kann sich eine Erhöhung Ihrer künftig zu leistenden Vorauszahlungen ergeben. Das kann damit zusammenhängen, dass Sie zwischenzeitlich andere Vorauszahlungen als im Jahr 2025 leisten und diese aufgrund der zwischenzeitlich gestiegenen Preise nicht mehr kostendeckend sind.
in der Abrechnung enthaltene Arbeitsleistungen gem. § 35 a Abs. 2 EstG
Lohnanteile aus Handwerkerkosten und haushaltsnahen Dienstleistungen sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften steuerlich anrechenbar (z. B. Hauswartlöhne, Hausreinigung, Gartenpflege, Wartungsleistungen). Für deren Anerkennung durch das Finanzamt übernehmen wir keine Haftung. Der Ausweis erfolgt nachrichtlich – sowohl bezogen auf die Betriebskosten als auch auf die in der Heizkostenabrechnung enthaltenen Arbeitsleistungen.
III. (ggf. II.) Erläuterung der gesetzlichen Grundlagen sowie wesentlicher Kostenabweichungen im Vorjahresvergleich
Nicht alle im Folgenden genannten Betriebskosten müssen in Ihrer Wohnung bzw. in Ihrer Abrechnungseinheit (Gebäude mit Grundstück oder mehrere Gebäude mit mehreren Grundstücken) anfallen.
Wasserversorgung
Der Abrechnungsbetrag ergibt sich aus den Kosten für den im Abrechnungszeitraum an Ihrem/Ihren Hauswasserzähler/n ermittelten Verbrauch. Grundlage sind die Tarife für die Frischwasserversorgung und Abwasserentsorgung. Diese werden im Namen und Auftrag der Stadt Frankfurt (Oder) durch die FWA mbH erhoben und mittels Preisblatt öffentlich zugänglich gemacht. Der Tarifpreis ist im Vergleich zum Vorjahr um 2,8 % gestiegen.
Für die individuelle Verbrauchsabrechnung kommen die Kosten der Zählermiete oder des Eichservices, Kosten der Ablesung der Zähler sowie Kosten der Erstellung Ihrer individuellen Abrechnung hinzu. Diese ist Bestandteil der Gesamtabrechnung.
Die Kundeninformation der FWA mbH über die Qualität des Trinkwassers im Jahr 2025 für die Versorgungsanlage Wasserwerk Briesen finden Sie hier.
Niederschlagswasser
Die Kosten des Niederschlagswassers gehören zu den Kosten der Entwässerung. Je Quadratmeter befestigter und bebauter Fläche des Grundstücks, von dem Niederschlagswasser in die Kanalisation geleitet wird, ist an die FWA mbH eine Gebühr zu entrichten. Entsprechend der Grundstückszugehörigkeit ist es möglich, Abrechnungskreise zu bilden. Sofern die Ableitung des Regenwassers durch bauliche Maßnahmen verändert wird, erfolgt eine Mitteilung an die FWA mbH und es wird eine Neuberechnung vorgenommen. Zum 1. Januar 2025 wurde das Entgelt von 1,11 EUR/m² auf 1,20 EUR/m² angehoben.
Wasser Grundgebühr
Die Rechnungslegung erfolgt durch die FWA mbH. Für die erste Wohnung einer Wirtschaftseinheit beträgt die Gebühr zur Versorgung 0,15 EUR/Tag zzgl. 7 % MwSt., für jede weitere Wohnung 0,07 EUR/Tag zzgl. 7 % MwSt. Die Gebühr zur Entsorgung beträgt pro Wohnung 0,20 EUR/Tag brutto. Entsprechend der Verursachung (§ 556 a BGB) wird dieser Grundpreis mit einem einheitlichen Betrag pro Mieteinheit innerhalb Ihrer Wirtschaftseinheit abgerechnet. Gewerbeeinheiten in Wohnhäusern werden wie Wohnungen behandelt. Der Berechnung für das Jahr 2025 liegen 365 Tage zugrunde.
Aufzug
Zum Erhalt der Betriebsbereitschaft und der Betriebssicherheit wurden Wartungsverträge mit entsprechenden Fachfirmen geschlossen. Darüber hinaus können Kosten entstehen für
die technischen Überprüfungen (TÜV) – im Wechsel zwischen Haupt- und Zwischenprüfungen,
die Rufbereitschaft der Notdienste und
die Stromversorgung der Aufzüge.
Öffentliche Straßenreinigung
Die Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung werden durch die Stadt Frankfurt (Oder) erhoben. Art und Umfang der Reinigung, Gebührensätze und weitere Regelungen enthält die jeweils gültige Straßenreinigungssatzung, welche im Amtsblatt für die Stadt Frankfurt (Oder) veröffentlicht wird. Neben Gebührenänderungen können sich auch Veränderungen in den Anliegerpflichten oder Aufmaßänderungen bei den zu reinigenden Flächen ergeben.
Die Gebühren sind im Vergleich zum Vorjahr für die Straßenreinigung, außer die Reinigungsklasse R3, und für den Winterdienst gestiegen, im Durchschnitt um 10 %. Je nach Einordnung Ihrer Wirtschaftseinheit zu den Reinigungsklassen haben sich die Gebühren entsprechend geändert.
Straßenreinigung Anliegerpflicht
Diese Kosten entstehen, sofern die Straßenreinigung weder durch die Stadt Frankfurt (Oder), noch durch die WOWI selbst im Rahmen ihrer Anliegerpflicht durchgeführt werden. Bei privatrechtlich eingeräumten Geh- und Fahrrechten obliegen der WOWI entsprechende Kostentragungspflichten, die durch den Grundstückseigentümer in Rechnung gestellt werden.
Müllbeseitigung
Für die Nutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren durch die Stadt Frankfurt (Oder) erhoben. Die rechtlichen Grundlagen regelt die jeweils gültige Abfallentsorgungssatzung und die Gebühren werden mittels jeweils gültiger Gebührensatzung für die Abfallentsorgung festgelegt.
Die Gebühr pro Restmüllbehälter setzt sich aus Grundbetrag, Entleerungsgebühr und Gewichtsgebühr zusammen. Für die Entsorgung des Biomülls wird nur eine Gewichtsgebühr erhoben.
Die Höhe der Gesamtkosten richtet sich demnach nach der Art, Größe und Anzahl der bereitgestellten Behälter, der Häufigkeit der Leerungen und dem Gewicht des Abfalls. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Gebühren um durchschnittlich 25 % erhöht.
Besteht die Notwendigkeit zur Sperrmüllentsorgung, für die der Verursacher nicht festgestellt werden kann, werden diese Kosten umgelegt. Dies gilt ebenfalls für die notwendige Beauftragung von Sonderziehungen bei festgestellten Fehleinwürfen.
In Hochhäusern mit Müllabwurfanlagen beinhalten die Gesamtkosten auch die Überlassungsgebühr für Austauschbehälter sowie die Gewichts- und Ziehungsgebühr für diese Behälter.
Wartung der Müllanlage
Kosten entstehen für die regelmäßige Reinigung, Desinfektion und Wartung der Müllabwurfanlage. Für Wirtschaftseinheiten, die mit einem Müllaufzug ausgerüstet sind, kommen die Kosten für die Sicherheitsprüfung (TÜV) dieser Anlage hinzu.
Gebäudereinigung
Die wöchentliche Reinigung Ihres Hauses bzw. Treppenaufganges und die Fensterreinigung in Ihrem Mietobjekt erfolgt durch die Hauswartdienstleistungsfirma. Hier werden die dafür entstandenen Kosten abgerechnet. Sofern Änderungen im gesetzlichen Mindestlohn eintreten, hat dies Auswirkungen auf diese Kostenposition.
Ungezieferbekämpfung
Der Abrechnungsbetrag setzt sich aus den Rechnungslegungen der Firmen, die im Abrechnungszeitraum in der Wirtschaftseinheit Maßnahmen zur Schädlingsbekämpfung vorgenommen haben, zusammen. Nur regelmäßige Auftragserteilungen finden hier ihre Berücksichtigung.
Gartenpflege
Kosten, die hier abgerechnet werden, entstehen durch die Beauftragung anderer Fachfirmen als dem Hauswartdienstleister, insbesondere für die Pflege von Bäumen und Gehölzen sowie für regelmäßige Auftragserteilungen zur Bewirtschaftung von Wiesen oder Gehölzgroßflächen. Diese Leistungen sind nicht im komplexen Hauswartdienstleistungsvertrag enthalten.
Spielplatzpflege
Turnusmäßig fallen hier Kosten für die Sandreinigung, ausgeführt durch eine Fachfirma, an. Des Weiteren entstehen Kosten, sofern die Erneuerung des Fallschutzes unter den Spielgeräten beauftragt werden musste.
Beleuchtung/Beleuchtung Abzug
Der Abrechnungsbetrag entspricht der Rechnungslegung der Stadtwerke Frankfurt (Oder) GmbH (SWF) für den Stromverbrauch, der am Energiezähler Ihres Hausaufganges/Ihrer Wirtschaftseinheit gemessen wurde. Es handelt sich um den Stromverbrauch für gemeinsam genutzte Gebäudeteile, wie Zugänge, Flure, Treppen, Keller und Bodenräume.
Über die Hausbeleuchtung hinaus gehende Verbräuche (bspw. Aufzugs- oder Heizungsstrom) werden durch Untermessungen/Zwischenzähler ermittelt und in Ihrer Abrechnung als ‚Beleuchtung Abzug‘ gezeigt. Kostenmindernd wirkt hier auch der Abzug des Stromverbrauches des Kabelnetzbetreibers für die Signalübermittlungen innerhalb des Hauses.
Schornsteinreinigung
Hier erfolgt die Abrechnung der Gebühren des zuständigen Schornsteinfegers. Für Häuser mit automatischen Wohnraumbe- und/oder ‑entlüftungsanlagen fallen im 2‑Jahres-Rhythmus Kosten für die Luftvolumenstrommessung an. Kostenveränderungen zum Vorjahr sind durch unterschiedliche Leistungsrhythmen und ‑umfänge verursacht. Kostenerhöhend wirken insbesondere die Gebühren für die Feuerstättenschau, welche im Abstand von mindestens 3 Jahren auszuführen ist.
Versicherung
Berücksichtigung finden die Gebäudeversicherung und die Haftpflichtversicherung. Letztere ersetzt nicht die private Haftpflichtversicherung.
Hauswart
Der Abrechnungsbetrag ergibt sich aus dem vertraglich vereinbarten Objektpreis für die von der zuständigen Hauswartdienstleistungsfirma erbrachte Komplexleistung. Zur vereinbarten Komplexleistung des Hauswartdienstleisters gehören neben der Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit im Mietobjekt und auf dem zugehörenden Grundstück die Betreuung der haustechnischen Anlagen, der Winterdienst, die Gehweg- und Straßenreinigung (bei Anliegerpflicht entsprechend den Festlegungen der gültigen Straßenreinigungssatzung), die Spielplatzpflege und ‑wartung sowie die Pflege der Grünanlagen.
Darüber hinaus sind Kontrollen zum Erhalt der Sicherheit im Gebäude und im Bereich der Außenanlagen vereinbart. Neben dem Objektpreis werden hier beauftragte Leistungen der Hauswartdienstleistungsfirma abgerechnet, die über den vereinbarten Vertragsumfang hinausgehen, wie z. B. Gehölzschnittmaßnahmen und Spielsandwechsel oder ‑erneuerung. Entstehen diese Kosten im Abrechnungskreis, ist deren Aufteilung unter Abschnitt I.3 dargestellt.
Sofern Änderungen im gesetzlichen Mindestlohn eintreten, hat dies Auswirkungen auf diese Kostenposition.
Kleinstreparaturen und Verwaltungstätigkeiten durch den Hauswart sind vertraglich separat geregelt und nicht Bestandteil der hier abgerechneten Objektpreise.
Sonstige Betriebskosten
Hierunter werden folgende notwendige und regelmäßig
- wiederkehrende Kosten abgerechnet:
- Wartung der Feuer- und/oder Rauchschutztüren
- Wartung der Dachausstiegsluken (NRA)
- Wartung der Rauchabzugsanlagen (RWA)
- Wartung der Lüfteranlage
- Kosten der Dachrinnenreinigung
- Wartung der Rauchwarnmelder (RWM)
- sowie zusätzlich überwiegend in Hochhäusern:
- Wartung der Feuerlöscheinrichtungen und Feuerlöschanlagen
- Wartung der Blitzschutzanlagen
- Wartung elektrischer Steigeleitungen und Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
- Wartung Hausalarmanlagen, einschließlich der notwendigen Alarmaufschaltung
- gesetzlich vorgeschriebene Sachverständigenprüfung (RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmanlagen).
Unter der Position Sicherheitstechnik werden überwiegend in Hochhäusern die Kosten für die Wartung, Prüfung und den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen (RWA, Sicherheitsbeleuchtung, Hausalarmanlagen, Feuerlöscher, Feuerlöschleitungen) zusammengefasst dargestellt.
Die Wartungskosten für die Rauchwarnmelder (RWM) werden wohnungsbezogen, in Abhängigkeit der Anzahl der Geräte, in einer separaten Position abgerechnet.
Die Kosten für die Wartung der Lüftung enthalten auch die Stromkosten für den Betrieb der entsprechenden Anlage, sofern diese nicht über den Mieterzähler erfasst und abgerechnet werden.
Insbesondere in den Hochhäusern kommt es aufgrund der unterschiedlichen Zeitintervalle (1 bis 3 Jahre) der durchzuführenden Wartungsleistungen zu jährlich abweichenden Kosten.
Grundsteuer
Der Abrechnungsbetrag für die Grundsteuer entspricht den Angaben im Abgabenbescheid der Stadt Frankfurt (Oder) für Ihre Wirtschaftseinheit bzw. das entsprechend veranlagte Grundstück. Mit der Verabschiedung des Grundsteuer-Reformgesetzes hatte der Gesetzgeber im Jahr 2019 neue Bewertungsregelungen geschaffen. Brandenburg hat sich für das Bundesmodell entschieden. Der erste Hauptfeststellungszeitpunkt für die neu zu ermittelnden Grundsteuerwerte wurde auf den 1. Januar 2022 festgelegt, um rechtzeitig bis Ende 2024 die flächendeckende Anwendung der neuen Bemessungsgrundlagen sicherzustellen. Somit wurde die neue Grundsteuer auf Basis der neuen Messbeträge erstmals auf den 1. Januar 2025 festgesetzt. Der Hebesatz beträgt 561 v. H. Aufgrund der neuen Bewertungsgrundlagen werden Gewerbe in Wohngebäuden wie Wohnungen behandelt und entsprechend an den Gesamtkosten beteiligt. Eine Vergleichbarkeit zur bisherigen Einheitswertermittlung, die vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig eingestuft wurde, ist nicht gegeben.
Wartung Einzelheizgeräte
Für Mieteinheiten, die mit einer/m Gastherme/Gasaußenwandheizer/Gaskleinraumheizer ausgestattet sind, fallen hier die mieteinheitsbezogenen Kosten der Wartung dieser Geräte an.
Wartung Gasheizung
Für Mieteinheiten, die mit einer Gaseinzelheizung ausgestattet sind, fallen hier die mieteinheitsbezogenen Kosten der Wartung dieser Anlage an.
Heizkosten
Der Abrechnungsbetrag setzt sich aus den für Ihre Wirtschaftseinheit angefallenen Wärmekosten zur Beheizung des Wohnraumes und zur Erwärmung des Kaltwassers bei Warmwasseranschluss zusammen (keine Abrechnung des Wasserverbrauches!). Ebenfalls sind die Kosten für die Wartung der Heiz- bzw. Warmwasseranlage, für Betriebsstrom und den Bereitschaftsdienst enthalten. Hinzu kommen die Kosten des Messdienstes für die Erstellung der Abrechnung sowie, je nach Ausstattung, die Kosten für die Miete/Bereitstellung von Verbrauchserfassungsgeräten.
Weiterhin wird in Ihrer Verbrauchsabrechnung der Abzug der CO2-Kosten berücksichtigt, der entsprechend Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz-CO2KostAufG) durch den Vermieter zu tragen ist. Die Aufteilung ist erläutert. Sofern öffentlich-rechtliche Vorgaben einer wesentlichen energetischen Verbesserung der Wärme- und Warmwasserversorgung des Gebäudes entgegenstehen, ist entsprechend § 9 CO2KostAufG der prozentuale Anteil, den der Vermieter an den Kohlendioxidkosten zu tragen hätte, um die Hälfte bzw. vollständig zu kürzen. Entsprechend der Satzung über die öffentliche Fernwärmeversorgung in Frankfurt (Oder) (Fernwärmeversorgungssatzung) veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 5 vom 4. Juli 2012 gilt für alle fernwärmeversorgten Objekte ein Anschluss- und Benutzungszwang für die Fernwärme. Damit entfällt für uns die Möglichkeit des Wechselns der Heiztechnologie und des eingesetzten Brennstoffes. Gemäß § 9 CO2KostAuftG wird der Vermieteranteil zur CO2-Kostenübernahme um 50 % gekürzt. Für wenige Objekte ist durch uns kein CO2-Kostenanteil zu übernehmen, das sind jene, die auf der Denkmalliste des Landes Brandenburg für die Stadt Frankfurt (Oder) stehen. Hier sind wir neben dem Anschluss- und Benutzungszwang zusätzlich durch öffentlich-rechtliche Vorgaben an einer wesentlichen energetischen Verbesserung des Gebäudes gehindert.
Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) schreibt im § 6a Abs. 2 zusätzliche Abrechnungsinformationen vor. Diese finden Sie in Ihrer Verbrauchsabrechnung.
Die Umlage der Heizkosten erfolgt entsprechend der Heizkostenverordnung anteilig nach Verbrauch und nach m²-Nutzfläche (Zusammenfassung der Heizungs- und Heizungsnebenkosten unter der Position Heizkosten). Eine Aufstellung und Aufschlüsselung der Gesamtkosten sowie des gemessenen Verbrauchs und der sich daraus ergebenden Kosten ist als Anlage der Betriebskostenabrechnung beigefügt und Bestandteil der Gesamtabrechnung.
Wie erhalte ich mein Betriebskostenguthaben?
Haben Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt, erfolgt die Gutschrift zu dem in der Abrechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin auf Ihr Bankkonto. Sind Sie Selbstzahler, dann verrechnen Sie Ihr Guthaben mit Ihrer laufenden Mietzahlung – beachten Sie dabei den Fälligkeitstermin Ihres Guthabens. Gern können Sie auch das Formular zur “Auszahlung des Guthabens” oder den Antwortschein, welchen Sie mit Ihrer Betriebskostenabrechnung erhalten haben, verwenden.
Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen erhalten, ist Ihre Abrechnung dem Leistungsträger vorzulegen.
Wie gehe ich mit einer Betriebskostennachzahlung um?
Haben Sie uns ein Lastschriftmandat erteilt, wird die Nachzahlung zu dem in der Abrechnung ausgewiesenen Fälligkeitstermin von Ihrem Bankkonto eingezogen. Sind Sie Selbstzahler, überweisen Sie uns bitte den Nachzahlungsbetrag zum Fälligkeitstermin auf die auf Seite 1 der Abrechnung genannte Bankverbindung.
Für den Fall, dass Sie Sozialleistungen erhalten, ist Ihre Abrechnung dem Leistungsträger vorzulegen.
Fragen zur Abrechnung
Für Fragen zur Betriebskostenabrechnung stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen des Bereiches Mieten- und Umlagenmanagement in der Großen Oderstraße 25a gern zur Verfügung. Am schnellsten erreichen Sie uns unter kontakt@wowi-ffo.de. Natürlich können Sie sich auch telefonisch unter der Rufnummer +49 335 4014014 an uns wenden.
Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.ganz-einfach-energiesparen.de
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter: www.bfee-online.de.
Informationen zur Verbraucherstreitbeilegung
Bezüglich der Informationsverpflichtung nach § 36 und § 37 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes – VSBG teilen wir mit: Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit.
Wann kann ich meine nächste Betriebskostenabrechnung erwarten?
Die Frist, bis wann eine Betriebskostenabrechnung schriftlich zugestellt werden muss, ist gesetzlich geregelt. Sie beträgt 12 Monate – gerechnet ab dem Ende des Abrechnungszeitraumes.
Die Abrechnung für den Zeitraum 01.01.2025 bis 31.12.2025 muss den Mieter/innen spätestens am 31.12.2026 zugehen.
Downloads
Formulare sowie Hinweis- & Merkblätter sind als PDF hinterlegt.
Formulare
- Auszahlung Guthaben, Betriebskostenabrechnung oder Mietenkonto
- Auszahlung Kaution
- Auszug eines Mieters aus einem bestehenden Mietvertrag
- Erweiterung Mietvertrag um einen weiteren Vertragspartner
- Kündigung Mietvertrag
- Lärmprotokoll
- SEPA-Lastschriftmandat
- SCHUFA-Informationsblatt für Mietinteressenten der WOWI
- SCHUFA Hinweis für Mietinteressenten der WOWI
- Vormieter, Nachmietervereinbarung
Hinweis- & Merkblätter
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Mieter-Magazine
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